Wortlaut des Ratsbegehrens beschlossen
Der Stadtrat von Karlstadt beschließt das Ratsbegehren, das dem Bürgerbegehren entgegen gesetzt werden soll. Mit folgender Formulierung:
Sind Sie dafür, dass die Stadt Karlstadt im Planungsverfahren der B26n die Interessen der Bürger aktiv vertritt?
Das sind insbesondere
eine Optimierung der Trassenführung und des Schall- und Sichtschutzes im Gesamten Stadtgebiet
der Verzicht auf die Anschlussstelle bei Laudenbach
Der Vorschlag ist bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen worden.
Die Formulierung ist bewusst so gewählt, dass bei der Abstimmung viele Bürger verunsichert werden. „Kann ich denn dagegen stimmen dass unser Stadtrat aktiv wird?“ Werden sich viele fragen. Aber hier geht es nicht um die Sache, hier geht es nur darum möglichst viele Stimmen zu erhalten und die Wähler zu verunsichern. So ist in der Begründung auch keine eindeutige Stellungnahme für die B26n enthalten.
Nur ein kurze Diskussion gab es um das Thema, ob der Gemeine im Raumordnungsverfahren durch eine Mehrheit des Bürgerbegehrens die Hände gebunden sind. Herr Kruck vertrat diese Auffassung. Es ist jedoch sehr wohl möglich auch weiter Einfluss im Raumordnungsverfahren auszuüben.
Beschlossen wurde auch noch keine Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen durch die Stadt Karlstadt durch zu führen. Man muss dazu auch den Hintergrund verstehen. Wenn die Stadt eine Veranstaltung zum Bürgerentscheid durchführt, muss sie dem Paritätsgebot entsprechend auch die Vertreter des Bürgerbegehrens beteiligen. So rief Herr Kruck nochmals die Fraktionen auf, solche Veranstaltungen durchzuführen, bei den ja dann kein Gleichheitsgrundsatz mehr besteht.