Trassenverlauf im Bereich für Heßlar nach UVS
Die jetzt favorisierte Trasse der B26n, 4-spurig mit Standstreifen, Breite ca. 30 m, schwingt von Osten her auf Heßlar zu, führt dann zwischen Dorf und Windkraftanlagen auf einem Damm auf den Eichelberg zu. Im Bereich der Bühler Straße verläuft die Trasse dann auf der Höhe des bestehenden Geländes. Von dort aus soll die Strasse am Waldrand entlang in einem Einschnitt Richtung Schönartser Berg führen, durch das Waldstück und dann weiter im Einschnitt bergab am Waldrand oberhalb der Hermannsleitung Richtung Schönarts.
Auf Grund der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) favorisiert das Staatsbauamt für den Bereich um Heßlar die so genannte Nordtrasse (hier M 2.1. /M 2.2 genannt):
Die jetzt favorisierte Trasse der B26n, 4-spurig mit Standstreifen, Breite ca. 30 m, schwingt von Osten her auf Heßlar zu, führt dann zwischen Dorf und Windkraftanlagen auf einem Damm auf den Eichelberg zu. Im Bereich der Bühler Straße verläuft die Trasse dann auf der Höhe des bestehenden Geländes. Von dort aus soll die Strasse am Waldrand entlang in einem Einschnitt Richtung Schönartser Berg führen, durch das Waldstück und dann weiter im Einschnitt bergab am Waldrand oberhalb der Hermannsleitung Richtung Schönarts.
Auf Grund der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) favorisiert das Staatsbauamt für den Bereich um Heßlar die so genannte Nordtrasse (hier M 2.1. /M 2.2 genannt):
Die Stadtverwaltung der Stadt Karlstadt bewertet die Trasse im Bereich Heßlar
in der Sitzungsvorlage für des Wirtschaftsausschusses 07.07.09:
Heßlar - Nordtrasse
Der Mittlere Abstand zur Wohnrandbebauung von Heßlar beträgt ca. 560 m. Es besteht kaum Sichtkontakt zur Trasse, da diese im Einschnitt entlang des gesamten Waldbereiches liegt. Lediglich im Bereich „Bühler Straße" liegt die Trasse höhengleich. Die Entfernung zur Wohnbebauung beträgt hier 650 m. Die Lärmschutzvorkehrungen werden wohl nicht notwendig werden, jedoch sollte zumindest durch Bepflanzung ein Sichtschutz hergestellt wird.
Günstig wirkt sich die Lage der Trasse im Norden von Heßlar unter Berücksichtigung der Hauptwindrichtung "West" und des lange massiven Einschnittes im Nordosten aus. Mit der Trasse entlang des Waldsaumes dürften keine Lärmbelästigungen in den geschützten Bereichen zu erwarten sein.
In der Zusammenfassung:
Im Ortsteil Heßlar beträgt der mittlere Abstand zur Wohnrandbebauung im Bereich der Aschfelder Straße ca. 560 m. Es besteht kaum Sichtkontakt aus den Wohnbaugebieten, da die Trasse im Einschnitt entlang des gesamten Waldbereiches liegt. Im Bereich der Bühler Straße liegt die Trasse höhengleich in einer Entfernung von 650 m zur Wohnbebauung und bedarf aufgrund der Einsehbarkeit vom Ort einer Sichtschutzbepflanzung.
Anmerkung: Die Aussage, dass die Beeinträchtigung für Heßlar wegen der Hauptwindrichtung West nicht so massiv ausfallen, ist so nicht zu halten sind. Die Windräder die nördlich vom Ort stehen, sind oft trotz Windrichtung West gut zu hören.
In der UVS liest sich das dagegen so
Die Variante M 2.2 schneidet bei den Lärmimmissionen am günstigsten ab. Beeinträchtigt werden jedoch auch bei dieser Variante die Ortslagen Laudenbach, Schönarts und Heßlar.
Zwar wird aufgrund der etwas längeren Talbrücken eine geringfügig größere Fläche sehr hoch bedeutenden Landschaftsraumes als bei Varianten M 2.1 und M 2.2 durch Verlärmung beeinträchtigt, jedoch ist die Verlärmung hoch bedeutender Landschaftsteile durch Variante M.2.3 deutlich geringer als bei M 2.1 und M 2.2, so dass insgesamt die Vorteile von Variante M 2.3 überwiegen. Dies gilt auch in der Gesamtbetrachtung, welche einen deutlichen Vorteil von M 2.3 gegenüber Variante M 2.1 und einen leichten Vorteil gegenüber der Linienführung von M 2.2 ergibt. Ursächlich hierfür sind insbesondere die mit den Varianten M 2.1 und M 2.2 verbundenen Beeinträchtigungen der für das Landschaftserleben hoch bedeutsamen Waldbereiche im Bereich der Hermannsleite und den angrenzenden Wäldern. Durch ein weiteres Abrücken von den Waldbereichen ließen sich diese Nachteile vermindern.
Schutzgut Landschaft
Ursächlich hierfür sind insbesondere die mit den Varianten M 2.1 und M 2.2 verbundenen Beeinträchtigungen der für das Landschaftserleben hoch bedeutsamen Waldbereiche im Bereich der Hermannsleite und den angrenzenden Wäldern. Durch ein weiteres Abrücken von den Waldbereichen ließen sich diese Nachteile vermindern.
Wer dagegen ist, muss jetzt etwas unternehmen.