Trassenverlauf nach UVS im Bereich Karlstadt
Auf Grund der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) favorisiert das Staatsbauamt die so genannte Nordtrasse (hier M 2.1genannt):
Die geplante Straße wird ungefähr 250 m nördlich von Schönarts durch eine ca. 60 m hohe und min. 4 km lange Brücke über das Werntal geführt – überspannt wird u. a. der See und das Vereinsgelände der Karlstadter Angelvereins- dann schwingt sie auf die B26 zu, die sie ungefähr auf der Höhe der bestehenden Abzweigung nach Schönarts kreuzt. Dort würde sich die Anschlussstelle „Karlstadt Ost /Stetten“ befinden. Von dort würde auch die Anbindungs-straße an die Karolinger Brücke um den Saupurzel (siehe dort) anschließen.
Dann schwingt die Trasse parallel zum Waldrand des sog. Stadtwaldes oder Tannenwäldchens (Abstand ca. 50m) nach Westen auf den Stationsweg zu. Von dort ist geplant, die Trasse dann in einem Tunnel (oder Einschnitt) um den Kalvarienberg herum zu führen.
Die Entfernung beträgt vom Tunnelportal
- zum nächsten Wohnhaus im Wurzgrund ca. 320m
- zur Bebauung „Am Stadion“ ca. 610 m
- zum Wohngebiet „Am Saupurzel“ ca. 800 m
- zur Ampel an der Kreuzung Bodelschwinghstr. /Arnsteiner Str. ca. 800m
Unterhalb des Aussichtstempels tritt das Bauwerk dann wieder aus, wird als 30m hohe Brücke über das Maintalrichtung Laudenbach geführt (siehe dort).
Nachfolgende Zitate stammen aus der Sitzungsvorlage für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Karlstadter Stadtrates am 07.07.2009:
Nordtrasse
- Die Nordtrasse, die den Geisberg, den Kalvarienberg und den Stettener Berg umfährt, hält zu den Misch- und Wohnbauflächen im Wurzgrund sowie den eingeschränkten gewerblichen Flächen im Baugebiet "Am Steinlein", ca. 300 m Abstand ein.
- Durch die Trassennähe ist in diesen Wohn- und Mischgebieten mit einer hohen Betroffenheit durch fortdauernde Lärm- und Staubbelästigung bei 40.000 Kfz/Tag auszugehen.
- Für die südöstlichen Siedlungsbereiche von Karlstadt erfolgt durch die 30 m breite Straßentrasse (zusätzlich noch Böschungsflächen) eine Abtrennung von den Freizeit und Naherholungsflächen vom Kalvarien-, Stettener und Geisberg. Dort befinden sich der Vogellehrpfad, Trimm-Dich-Pfad, Rundwanderwege, der Aussichtstempel und entlang des Stationsweges die Kreuzwegstationen.
- In der UVS wurde den vorgenannten Waldbereichen nur eine geringe Wertigkeit (Orange-Flächen) aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes zugesprochen. Diese Bereiche müssen aufgrund der Naherholungsfunktion gleich bleibend mit den Wohngebieten bewertet werden, d. h. Roteinfärbung.
- Diese Bereiche bedürfen unter diesen Gesichtspunkten einer Nachbetrachtung durch den Auftraggeber. Das Schutzgut "Mensch" fand im Vergleich zu den anderen Schutzgütern eine zu geringe Berücksichtigung. .
- Diese Siedlungsflächen im Wurzgrund grenzen unmittelbar an die Naherholungsflächen im Bereich der drei vorgenannten Berge an. Auch die weiteren Ziele, wonach in den Mittelzentren wie Karlstadt, auf eine höhere Siedlungsdichte in Wohngebieten hingewirkt werden soll, spricht für die Erholungsflächen an der Peripherie der Siedlungsbereiche.
- Im Hinblick auf die Trennungswirkung der Straßentrasse zwischen den Siedlungsbereichen und den angrenzenden Naherholungsbereichen ist diese Trassenvariante unter dem Gesichtspunkt der Standortqualität und Lebensqualität in bzw. von Karlstadt strikt abzulehnen.
Die Bewertungen sind für diese Trasse immer noch zutreffend. Der geplante Tunnel (oder Einschnitt) würde nur dem Gewerbegebiet Erleichterung bringen.
In der Umweltverträglichkeitsstudie ist für diesen Bereich folgendes nachzulesen:
1.1Schutzgut Mensch
… Betriebsbedingt kommt es bei allen Varianten zu einer deutlichen Beeinträchtigung von Wohnbauflächen durch Lärmimmissionen..
Mit einer Überschreitung der Vorsorgewerte der DIN 18005 auf rd. 34 ha Wohnbauflächen schneidet die Variante M 2.1 deutlich günstiger ab. Bei dieser Variante rückt die Trasse zwar vergleichsweise dicht an Karlstadt heran, verläuft jedoch überwiegend im Einschnitt, so dass die Lärmbelastungen für Karlstadt deutlich geringer ausfallen als bei der Variante 2.3 für Stetten.
1.2 Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
FFH-Verträglichkeit
Alle drei Varianten führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Erhaltungszielen des FFH-Gebiets „Maintalhänge zwischen Gambach und Veitshöchheim“. Die Gründe und die Eingriffsintensität sind allerdings bei allen drei Varianten unterschiedlich.
Aufgrund der zu erwartenden verkehrsbedingten Stickstoffdeposition ist allerdings eine erhebliche Beeinträchtigung von naturnahen Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (LRT 6210) auch unter Berücksichtigung gleichzeitig stattfindender Entlastungswirkungen ohne weitere Maßnahmen voraussichtlich nicht auszuschließen.
1.3 Schutzgut Boden
Siehe Tabelle Bodenverbrauch=> Bewertung M 2.1 als die schlechteste Lösung
1.6 Schutzgut Landschaft
… Entscheidend für den Vergleich der drei vorgeschlagenen Trassenvarianten hinsichtlich des Schutzguts Landschaft sind in erster Linie die visuellen Beeinträchtigungen durch die Trassenführungen sowie die Verlärmung hoch- und sehr hochwertiger Landschaftsräume durch den Verkehr..
Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes betreffen insbesondere die Querungen von Main- und Werntal, welche bei allen Varianten einen besonderen Konfliktschwerpunkt darstellen. Da diese Bereiche von allen Trassenvarianten durchfahren werden müssen, resultieren hieraus nur geringfügige Unterschiede infolge unterschiedlicher Querungswinkel. ….
1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
… Als einziges betroffenes Baudenkmal ist der barocke Kreuzweg hervorzuheben, der in Karl-stadt beginnt und nach ca. 2,5 km an der Grablegekapelle auf dem Kalvarienberg südöst-lich von Karlstadt endet. Die Grablegekapelle, die Stationshäuser sowie dazugehörige Sandstein- und Lindenholzfiguren werden derzeit sukzessive restauriert. Am Karfreitag führt eine Prozession auf diesen Kreuzweg, am 1. Mai jedes Jahres wird vor der Grablege-kapelle eine Eucharistiefeier abgehalten. Der Kreuzweg ist Bestandteil des Fränkischen Marienwegs und wird stark von Wanderern und Pilgern frequentiert.
Die Variante M 2.1 führt zu einer Zerschneidung der historischen Wegeführung des Kreuzweges und darüber hinaus zum Verlust mehrerer Stationshäuschen mit Rokoko- bzw. klassizistischen Figurengruppen sowie der Grablegekapelle einschließlich Versammlungsbereich. Darüber hinaus stören die betriebsbedingten Auswirkungen der Variante M 2.1 den Kreuzweg nachhaltig, sodass diese Variante mit Hauptfunktion des Kreuzwegs als Ort der inneren Einkehr und Stille nicht vereinbar ist. Die Varianten M 2.2 und M 2.3 sind 400 m bzw. 2.100 m vom Kreuzweg entfernt und sind demzufolge mit keinen Beeinträchtigungen für das Baudenkmal verbunden. Durch eine Trassenführung in Troglage oder Tunnellage könnte die Beeinträchtigung des Baudenkmals „Stationsweg“ deutlich reduziert werden.
1.8 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich M 2.1, M 2.2 und M 2.3
Als Zwischenfazit aus der Betrachtung der Schutzgüter des UVPG zeichnen sich somit leichte Vorteile für die Variante M 2.1 ab.
Ergebnisse FFH-Verträglichkeit und Artenschutz
In die Bewertung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sind die möglichen Auswirkungen auf die betroffenen FFH-Gebiete und die Anforderungen an den Artenschutz bereits eingeflossen. Aufgrund der besonderen Abwägungsrelevanz und der eigenständigen Rechtsfolgewirkungen dieser Kriterien werden sie bei der Rangfolgenbildung jedoch gesondert berücksichtigt.
Auch aus Sicht des Artenschutzrechts stellt die Variante M 2.1 die günstigste Variante dar. Entscheidender Faktor ist auch hier die Störung und Beeinträchtigung von zwei Zippam-merbrutpaaren durch die Varianten M 2.2 und M 2.3.