Projekt B 26n ist zum Scheitern verurteilt
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eindeutig. Die derzeitige Planungen zur B 26n sind aus landesplanerischer Sicht nicht realisierbar. Die Maßgaben und Prüfaufträge der Regierung von Unterfranken für eine positive landesplanerische Beurteilung führen zu einem völlig anderen Projekt. Mit der derzeitigen, im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Planung einer Autobahn im vordringlichen Bedarf von Werneck nach Karlstadt und im weiteren Bedarf von Karlstadt nach Kist ist eine positive landesplanerische Beurteilung nicht möglich.
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/unsere_aufgaben/3/6/20714/index.html
Letztendlich führt die landesplanerische Beurteilung dazu, - was jedem vernünftig Denkenden schon längst offensichtlich war - dass das Projekt, wenn überhaupt, dann nur als zweispurige Bundesstraße einschließlich des Zubringers Lohr als einheitliches Projekt gebaut werden kann.
Dies ist auch den betroffenen Bürgern zu verdanken, die mit politischem Widerstand wie Beispielsweise bei dem Bürgerentscheid im Jahre 2010 in Karlstadt und fachlichem „Widerstand“ durch eine Vielzahl von fundierten Einwendungen im Raumordnungsverfahren dieses ermutigende Ergebnis herbeigeführt haben.
Wie die Regierung von Unterfranken bei der Vielzahl von Auflagen und insbesondere einem „wichtigen Prüfauftrag“ überhaupt ein Raumordnungsverfahren, wenn auch unter Auflagen; positiv verbescheiden kann ist völlig unverständlich und fachlich zumindest fragwürdig. Offensichtlich sollte in jedem Fall ein positives Ergebnis am Ende des Raumordnungsverfahrens stehen. Letztendlich bleibt jedoch die Feststellung, dass die im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Planung zu einer Ablehnung des Projekts B 26n aus landesplanerische sicht führt.
Es war offenkundig entweder der fehlenden Fachkenntnis oder der Versuch ein Projekt in den Bundesverkehrswegeplan hineinzumogeln der maßgeblichen Politiker wie Ex-MdB Wright oder MdL Sinner geschuldet ist, dass die B 26n in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde.
Die landesplanerische Beurteilung deckt sich insoweit mit dem Investitionsrahmenplan des Bundesverkehrsministeriums vom 14.12.2011. In diesem ist – ein bemerkenswerter Vorgang – die B 26n, obwohl im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf und obwohl das Finanzvolumen für Bayern im Vergleich zu der bisherigen Planung mehr als verdoppelt wurde, weder als vordringliches (prioritäres) Vorhaben noch als weitere wichtige Vorhaben aufgeführt. Das Bundesverkehrsministerium hat demzufolge die B 26n schon aufgegeben.
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2011/262-ramsauer-irp.html
Dieses Aufgeben des Bundesverkehrsministeriums ist jedoch auch dem politischen Widerstand geschuldet. Die Bürger sind gefordert diesen Aufrecht zu erhalten, bis endlich die Planung zur B 26n auch offiziell aufgegeben werden.
Es wird nun auch endlich an der Zeit, dass die Autobahnbefürworter sich von ihrem ideologischen Festhalten an dem Autobahnprojekt B 26n verabschieden. Nur wenn die bisherigen Befürworter und Gegner des Autobahnprojektes B 26n gemeinsam die unbestrittenen Verkehrsprobleme in Main-Spessart angehen, kann etwas für die Bürger erreicht werden. Dies setzt jedoch einen sofortigen Planungsstopp des derzeitigen Projekts B 26n voraus.
Das die derzeitigen Planungen zur B 26n sowohl wenden des Widerstandes der Bevölkerung aber auch aus fachlicher Sicht zum Scheitern verurteilten sind, hat das Raumordnungsverfahren erneut eindrucksvoll bewiesen.